| Im Jahr 2003 ist die neue Versammlungs-stättenverordnung
bereits in einigen Bundesländern eingeführt worden.
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Hiernach dürfen die Betreiber das Brandschutzpersonal
selber stellen oder sich Hilfe von Dritten holen, um die örtliche
Feuerwehr von bestimmten Aufgaben zu entlasten. |
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| Wir bieten Brandschutzpersonal für folgende
Zwecke an: |
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Brandsicherheitswachen (Theater, Oper, Veranstaltungen usw.)
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Brandposten (bei Feuerarbeiten usw.) |
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Verstärkung der betriebseigenen Feuerwehr |
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Unsere Mitarbeiter haben folgende Ausbildungen: |
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Ausbildung mindestens zum Berufsfeuerwehrmann
(mittlerer und gehobener feuerwehrtechnischer Dienst) |

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Rettungsassistent |
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Atemschutzgeräteträger (feuerwehrdiensttauglich
gem. G 26)
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